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AGB

 

„First Trade“

 

 

AGB’s

 

 

 

 

 

Allgemein

 

 

Die Firma First Trade bietet die Möglichkeit sich mit Anteilen von € 250.- an der Firma zu beteiligen. Das Firmenvermögen wird im Devisenhandel, Mobilien, Immobilien und Festgeldern angelegt. Diese Anlagen unterstehen allen Möglichkeiten und Risiken des Kapitalmarktes. Erzielte Gewinne werden laut vorgegebenen Stufen an die Anleger ausgezahlt. Es können einer oder mehrere Anteile erworben werden. Durch den Erwerb eines oder mehrerer Stufen erhält der Erwerber eine dementsprechend ausgewiesene Auszahlung..

 

 

 

 

 

Beteiligung

 

 

Eine Beteiligung ist in Höhe des oder der zu erwerbenden Stufe(n) auf das bekanntgegebene Konto zu überweisen. Einlagen die bis zum 20. des laufenden Monats auf dem Firmenkonto eingegangen sind, werden ab dem darauf folgenden Monat angerechnet.

Nach der Prelaunchephase richtet sich der Kaufpreis eines Anteiles nach dem aktuellem Tageswert. (siehe Wert je Anteil)

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

Für Beteiligungen aus 2007 erfolgt die Auszahlung bei Kündigung bzw. Teilkündigung der Anteile.

Für Beteiligungen aus 2008 erfolgt die Auszahlung der Rendite zum 31.12. des jeweils laufenden Jahres. Für das Jahr 2008 anteilig der für den Anleger zutreffenden Stufe.

 

 

 

 

 

Kündigung

 

 

Jeder Anleger hat das Recht und die Möglichkeit monatlich zu kündigen erstmalig nach dem 3. Monat der Einzahlung. Die Kündigung muß bis zum 15. des laufenden Monats in der Firma eingegangen sein. Eine Kündigung von Seiten der Firma ist gegeben und möglich sofern gesetzliche oder wirtschaftliche Ereignisse ein fortführen der Firma nicht mehr ermöglichen. Die Firma kann ebenfalls die Beteiligung kündigen sofern bekannt wird, das die Beteiligung aus gesellschafts- oder gesetzeswidrigen Tätigkeiten erworben wurden. Ab der Kündigung entfällt jeglicher Auszahlungsanspruch.

 

 

 

 

 

Steuer

 

 

Der Mitarbeiter ist zur Abrechnung gegenüber steuerrechtlichen Verpflichtungen selbst verantwortlich. Die Firma ist verpflichtet auf Anfrage des Finanzamtes Auskunft über getätigte Auszahlungen zu erteilen.

 

 

 

 

 

Gerichtsstand

 

 

Gerichtsstand ist der Standort der Firma.

 

 

 

 

 

Sonstiges

 

 

Jegliche Änderung oder Abweichung dieser AGB’s bedürfen der Schriftform.

 

 

 

 

 

Stand 01.01.2008

 

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